Gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA), ist der Stand der Technik der aktuelle Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen der wirtschaftlich für einen Betrieb tragbar ist. Abfallanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und sind alle 10 Jahre dahingehend zu überprüfen. Ob Deponien, Bausperrgutsortier-, Bauschuttaufbereitungs- oder andere Abfallanlagen: Wir helfen bei der Analyse des Istzustands, bei der Diskussion von Verbesserungsmöglichkeiten, bei der Planung und Umsetzung sowie bei der Erstellung von Betriebsbewilligungen.
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