Bachöffnungen und Revitalisierungen sind Bauwerke, die im Idealfall nach Abschluss der Bauarbeiten als solche nicht mehr zu erkennen sind. Die Ziele von Bachöffnungen bzw. Revitalisierungen sind vielfältig: Hochwasserschutz, Schaffung von Naturräumen oder Naherholungsgebieten. Seit 2011 ist im Gewässerschutzgesetz eine entsprechende gesetzliche Pflicht hierzu verankert. Neben den gesetzlichen Vorgaben ist ein Verständnis der gewässerdynamischen Prozesse wichtig, damit ein langfristig befriedigendes Resultat entsteht. Wir projektieren für Sie eine Lösung, die allen Anforderungen gerecht wird.
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